Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Hundehort Nikita verpflichtet sich, den anvertrauten Hund nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen und zu versorgen sowie ihm den Aufenthalt in der Pension / im Salon so angenehm wie möglich zu gestalten.

 

 

Gesundheit

Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gesund, entwurmt, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten (Flöhe, Giardien etc.) sowie

ausreichend schutzgeimpft ist.

 

 

Futter / Medikamente

Das Futter sowie allfällig benötigte Medikamente sind für die Dauer des Pensionsaufenthaltes vom Hundehalter mitzubringen.

 

 

Probetag / Eingewöhnung

Vor dem ersten Aufenthalt ist ein Probetag obligatorisch.
Dieser dient dem Kennenlernen sowie der Einschätzung, ob sich der Hund in die Gruppe integrieren lässt.
Der Probetag wird zum regulären Tarif verrechnet.

 

 

Bring- und Abholzeiten

Bringzeiten: 07:00 – 09:00 Uhr
Abholzeiten: 16:30 – 18:00 Uhr

Freitag ab 16:00 Uhr

Verspätete Abholungen sind nur nach vorgängiger Absprache möglich.
Ohne entsprechende Vereinbarung wird ein Zuschlag von CHF 10.– pro angebrochene 15 Minuten verrechnet.

 

 

Läufigkeit

Ist eine Hündin läufig, wird jegliche Haftung und Verantwortung für eine unerwünschte Empfängnis abgelehnt. Eine bestehende oder zu erwartende Läufigkeit ist im Voraus mitzuteilen.
Es wird selbstverständlich darauf geachtet, unkastrierte Hunde entsprechend zu trennen.

 

 

Verletzungen / Unfälle

Trotz bestmöglicher Sorgfalt und Abklärung kann es im Rudel zu Verletzungen kommen.
Auch bei Einzelhaltung ist beim Spaziergang ein Zusammentreffen mit anderen Hunden nicht ausgeschlossen. Auseinandersetzungen unter Hunden sind grundsätzlich möglich.
Der Hundehort Nikita übernimmt hierfür keine Haftung.

 

 

Tierärztliche Betreuung / Krankheit / Notfall

Die Kosten für tierärztliche Leistungen, inklusive Transport und Nebenkosten, gehen zu Lasten des Hundehalters, sofern keine grobe Fahrlässigkeit seitens des Hundehort Nikita vorliegt.

Bei kranken und/oder älteren Tieren wird jegliche Haftung im Falle einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes oder beim Tod des Tieres ausgeschlossen.

Im Notfall wird der nächstgelegene Tierarzt aufgesucht.
Kann der Hundehalter oder die angegebene Notfallkontaktperson nicht erreicht werden, entscheidet der Hundehort Nikita im Sinne des Tieres nach bestem Wissen und Gewissen.

 

 

Schäden an Gegenständen des Hundehalters

Für Beschädigung oder Verlust von mitgegebenen Gegenständen (z. B. Leinen, Decken, Spielzeug) wird keine Haftung übernommen.

 

 

Informationspflicht / Haftpflichtversicherung

Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hundehort Nikita im Voraus über sämtliche Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes zu informieren (z. B. Aggressivität, Beissvorfälle, Zerstörungsverhalten, Trennungsängste oder Krankheiten).

Der Hundehalter haftet für alle durch seinen Hund verursachten Schäden.

Der Hundehalter bestätigt, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht, welche Schäden durch den Hund einschliesst.

 

 

Entweichen des Hundes

Trotz sorgfältiger Betreuung kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass ein Hund entweicht.
Sollte das Tier trotz intensiver Bemühungen nicht wiedergefunden werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Hundehalters.

 

 

Abbruch der Betreuung

Der Hundehort Nikita behält sich vor, die Betreuung eines Hundes jederzeit abzubrechen, wenn dieser eine Gefahr für Menschen oder andere Tiere darstellt oder sich nicht in die Gruppe integrieren lässt.

 

 

Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils aktuellen Preise gemäss Website. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Die Bezahlung erfolgt am selben Tag in bar.
Für Stammkunden ist eine Zahlung per Monatsrechnung in bar möglich.

 

 

Foto- und Videoaufnahmen

Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen seines Hundes für interne Zwecke sowie für Social Media oder die Website verwendet werden dürfen.

 

 

Abmeldung / Stornierung Ferienhund

 

Ferienreservationen müssen mindestens 14 Tage im Voraus annulliert werden.
Andernfalls wird der vereinbarte Aufenthalt vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

Abmeldung / Stornierung Tageshund

 

Tagesbetreuungen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden.
Bei späterer Abmeldung oder Nichterscheinen wird der vereinbarte Betreuungstag vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

Abmeldung bei Ferien des Hundehalters

Geplante Abwesenheiten (z. B. Ferien) des Hundehalters sind dem Hundehort Nikita möglichst frühzeitig, spätestens jedoch einen Monat im Voraus mitzuteilen.

 

Bei späterer Mitteilung werden die reservierten Betreuungstage gemäss Vereinbarung in Rechnung gestellt.